In Sachen Winterreifenpflicht haben wir eine Stellungnahme aus dem Bundesverkehrsministerium erhalten; demnach dürfen ATVs und Quads mit grobstolliger Bereifung auch dann im Winter gefahren werden, wenn diese KEINE M+S-Kennung aufweisen.
Hier auch ein Link zu einem PDF-Dokument (709 k) ‚Schnee Chaos‘ in der aktuellen Ausgabe ATV&QUAD 2010/12: